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Der Škoda Elroq 85

Der Škoda Elroq 85

82 kWh Batterie Elektromotor 210 kW (286 PS) 1-Gang-Automatik


100% elektrisch nur bis zum --
monatliche Rate inkl. MwSt.
269,- € 1
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Ausstattung

  • Lackierung: Energy Blau
  • Parksensoren vorn und hinten mit Rangierbremsfunktion
  • Rückfahrkamera
  • Verkehrszeichenerkennung
  • Wireless SmartLink
  • Digital Cockpit
  • Abbiege- und Ausweichassistent
  • beheizbare Vordersitze
  • beheizbares Lederlenkrad mit Multifunktionstasten
  • Navigationssystem
  • Klimaanlage Climatronic
  • Bluetooth Freisprecheinrichtung
  • u.v.m.

Privatkunden-Leasingangebot

6.000,- €
Jetzt als E-AUTO-FÖRDERUNG sichern!3
48 Monate
10.000 km
269,- € 1
Informationen zum Verbrauch:
kombiniert: 15,2 kWh/100 km
Innenstadt (langsam): 11,6 kWh/100 km; Stadtrand (mittel): 12,2 kWh/100 km; Landstraße (schnell): 13,9 kWh/100 km; Autobahn (sehr schnell): 19,6 kWh/100 km
CO₂-Emission:
0,0 g/km (gemäß WLTP** kombiniert)
CO₂-Klasse: A
Informationen zu Kosten: Kraftfahrzeugsteuer: 0,00 €²/Jahr
Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung: 711,36 €/Jahr
(
Jahresdurchschnitt 2024:
Strompreis: 31,20 ct/kWh
)
Mögliche CO₂-Kosten über die nächsten 10 Jahre (15.000 km/Jahr)***:
bei einem mittleren durchschnittlichen CO₂-Preis von 127,- €/t: 0,- €
bei einem niedrigen durchschnittlichen CO₂-Preis von 60,- €/t: 0,- €
bei einem hohen durchschnittlichen CO₂-Preis von 200,- €/t: 0,- €
Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. ¹Ein Angebot der ŠKODA Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrages nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Angebot inkl. MwSt. und Überführungskosten, zzgl. Zulassungskosten. Angebot gültig solange der Vorrat reicht. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030. 3Der als Sonderzahlung eingesetzte Betrag kann im Zuge des E-Auto-Förderprogramms des Bundesumweltministeriums rückerstattet werden. Die Höhe des Förderbetrags ist abhängig vom zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahre. Die Beantragung der Förderung, die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Auszahlung des Förderbetrags erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden. Weitere Informationen zur Beantragung der E-Auto-Förderung finden Sie unter: https://www.bundesumweltministerium.de/