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Der MG4 EV URBAN

Der MG4 EV URBAN

Comfort 110 kW (149 PS) 43 kWh 1-Gang-Automatik


inkl. Überführungskosten nur bis zum --
Barpreis inkl. MwSt.
20.850,- € 1
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Ausstattung

  • Lackierung: Dynamic Red
  • Bis zu 325 km kombinierte Reichweite (WLTP)
  • 43-kWh-LFP-Batterie (Lithium-Eisenphosphat)
  • Sitzbezug Stoff (schwarz-grau)
  • Wärmepumpe
  • 7-Zoll-Instrumentendisplay & 12,8-Zoll-Infotainmentsystem mit Touchscreen
  • Navigationssystem
  • Apple CarPlay™ & Android Auto™ kabello
  • u.v.m.

Privatkunden-Barpreisangebot

20.850,- €1
Informationen zum Verbrauch:
kombiniert: 15,5 kWh/100 km
Innenstadt (langsam): 9,3 kWh/100 km; Stadtrand (mittel): 10,3 kWh/100 km; Landstraße (schnell): 12,4 kWh/100 km; Autobahn (sehr schnell): 18,7 kWh/100 km
CO₂-Emission: 100,0 g/km (gemäß WLTP** kombiniert)
CO₂-Klasse: A
Informationen zu Kosten: Kraftfahrzeugsteuer: 0,00 €²/Jahr
Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung: 725,40 €/Jahr
(
Jahresdurchschnitt 2024:
Strompreis: 31,20 ct/kWh
)
Mögliche CO₂-Kosten über die nächsten 10 Jahre (15.000 km/Jahr)***:
bei einem mittleren durchschnittlichen CO₂-Preis von 127,- €/t: 0,- €
bei einem niedrigen durchschnittlichen CO₂-Preis von 60,- €/t: 0,- €
bei einem hohen durchschnittlichen CO₂-Preis von 200,- €/t: 0,- €
Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. ¹Barpreis inkl. MwSt., und Überführungskosten, zzgl. Zulassungskosten. Angebot gültig solange der Vorrat reicht. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. 2Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2030 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2035. 3Der dargestellte Preisvorteil dient lediglich als Beispiel und bezieht sich auf ein rein batterieelektrisches Fahrzeug bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 45.000 Euro sowie einem Haushalt mit mindestens zwei Kindern unter 18 Jahren. Die Höhe des individuellen Förderbetrags ist abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen, der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren sowie von der Art des Fahrzeugantriebs (rein batterieelektrisch oder Hybridantrieb). Die Beantragung der Förderung, die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Auszahlung des Förderbetrags erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden. Weitere Informationen zur Beantragung der E-Auto-Förderung finden Sie unter: https://www.bundesumweltministerium.de/.