
Hyundai KONA Elektro
99 kW Trend inkl. el. Heckklappe
-- -- km
monatliche Rate
inkl. MwSt.
169,- €
1
Ausstattung
- Lackierung: Atlas White
- Digitales Cockpit mit 10,3-Zoll-Display
- Navigationssystem mit 10,3-Zoll-Touchscreen
- 380 km Reichweite gem. WLTP
- 5 Jahre Garantie ohne Kilometerlimit
- 8 Jahre Batterie-Garantie
- 2-Zonen-Klimaautomatik
- LED-Scheinwerfer mit statischem Abbiegelicht
- Rückfahrkamera
- Ambiente-Beleuchtung
- Sitzheizung
- LED-Tagfahrlicht
- Lenkrad in Leder
- Lenkrad beheizbar
- Smartphone-Ablage mit kabelloser Ladefunktion
- Spurfolgeassistent (LFA)
- u.v.m.
Privatkunden-Leasingangebot
Informationen zum Verbrauch:
kombiniert: 14,6 kWh/100 km
Stromverbrauch rein elektrischer Betrieb (kombiniert): -- kWh/100km
Kraftstoffverbrauch (kombiniert): -- l/100 km
Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie (kombiniert): -- l/100 km
Innenstadt (langsam): 10,1 kWh/100 km;
Stadtrand (mittel): 10,8 kWh/100 km;
Landstraße (schnell): 13 kWh/100 km;
Autobahn (sehr schnell): 20 kWh/100 km
Elektrische Reichweite (kombiniert, EAER): -- km
Elektrische Reichweite (innerorts, EAER): -- km
Energieverbrauch (gewichtet, kombiniert): l/100km
CO₂-Emission:
Informationen zu Kosten:
Kraftfahrzeugsteuer: 0 €/Jahr
Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung: 897,- €/Jahr
130 g/km (gemäß WLTP** kombiniert)
CO₂-Emissionen (gewichtet, kombiniert**): g/km
CO₂-Klasse: A
CO₂-Klasse bei entladener Batterie:
Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung: 897,- €/Jahr
(
Jahresdurchschnitt 2025:
Kraftstoffpreis -- €/l
Strompreis: 41,- ct/kWh
)
Mögliche CO₂-Kosten über die nächsten 10 Jahre (15.000 km/Jahr)***:
bei einem mittleren durchschnittlichen CO₂-Preis von 115,- €/t: 0,- €
bei einem niedrigen durchschnittlichen CO₂-Preis von 50,- €/t: 0,- €
bei einem hohen durchschnittlichen CO₂-Preis von 190,- €/t: 0,- €
bei einem mittleren durchschnittlichen CO₂-Preis von 115,- €/t: 0,- €
bei einem niedrigen durchschnittlichen CO₂-Preis von 50,- €/t: 0,- €
bei einem hohen durchschnittlichen CO₂-Preis von 190,- €/t: 0,- €
2 Der als Sonderzahlung eingesetzte Betrag kann im Zuge des E-Auto-Förderprogramms des Bundesumweltministeriums rückerstattet werden. Die Höhe des Förderbetrags ist abhängig vom zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahre. Die Beantragung der Förderung, die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Auszahlung des Förderbetrags erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden. Weitere Informationen zur Beantragung der E-Auto-Förderung finden Sie unter: https://www.bundesumweltministerium.de/