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Der NEUE Hyundai IONIQ 3 Select

Der NEUE Hyundai IONIQ 3

Select 108 kW (146 PS) 42 kWh


Reichweite von bis zu 497 kminkl. Wärmepumpe nur bis zum --
monatliche Rate inkl. MwSt.
195,- € 1
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Ausstattung

  • Lackierung: Fierce Red
  • Elektro-Komfort-Paket
  • Wärmepumpe
  • elektrische Reichweite nach WLTP 344 km
  • Voll-LED-Scheinwerfer
  • Ladezeiten von 10 % auf 80 % in nur 29 Minuten
  • 6,5 J x 16-Zoll-Leichtmetallfelgen
  • LED-Innenraumbeleuchtung vorne
  • 2-Zonen-Klimaautomatik vorne
  • Geschwindigkeitsregelanlage (adaptiv mit Stopp-Funktion) (ASCC)
  • Einparkhilfe vorne und hinten
  • Infotainmentsystem mit Hyundai Bluelink, Android Auto™ und Apple CarPlay™ (kabellos)
  • u.v.m.

Privatkunden-Leasingangebot

4.990,- €
Jetzt als E-AUTO-FÖRDERUNG sichern!3
48 Monate
10.000 km
195,- € 1
1.380,- €
Informationen zum Verbrauch:
kombiniert: 14,1 kWh/100 km
Innenstadt (langsam): 9,6 kWh/100 km; Stadtrand (mittel): 10,5 kWh/100 km; Landstraße (schnell): 12,4 kWh/100 km; Autobahn (sehr schnell): 18,5 kWh/100 km
CO₂-Emission:
0 g/km (gemäß WLTP** kombiniert)
CO₂-Klasse: A
Informationen zu Kosten: Kraftfahrzeugsteuer: 0,00 €²/Jahr
Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung: 678,91 €/Jahr
(
Jahresdurchschnitt 2024:
Strompreis: 31,20 ct/kWh
)
Mögliche CO₂-Kosten über die nächsten 10 Jahre (15.000 km/Jahr)***:
bei einem mittleren durchschnittlichen CO₂-Preis von 127,- €/t: 0,- €
bei einem niedrigen durchschnittlichen CO₂-Preis von 60,- €/t: 0,- €
bei einem hohen durchschnittlichen CO₂-Preis von 200,- €/t: 0,- €
Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis.1Ein unverbindliches Leasingbeispiel für Privatkunden der Allane SE, Parkring 33, 85748 Garching bei München. Bonität vorausgesetzt. Angebot gültig solange der Vorrat reicht. Alle Preise inkl. MwSt. und Überführungskosten, zzgl. Zulassungskosten. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. 2Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030. 3Der als Sonderzahlung eingesetzte Betrag kann im Zuge des E-Auto-Förderprogramms des Bundesumweltministeriums rückerstattet werden. Die Höhe des Förderbetrags ist abhängig vom zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahre. Die Beantragung der Förderung, die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Auszahlung des Förderbetrags erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden. Weitere Informationen zur Beantragung der E-Auto-Förderung finden Sie unter: https://www.bundesumweltministerium.de/.