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Der BYD SEALION 7 Comfort

Der BYD SEALION 7

Comfort 82.5 kWh RWD


nur bis zum --
Barpreis inkl. MwSt.
42.490,- € 1
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Ausstattung

  • Lackierung: Indigo Grey
  • 6 Jahre oder 150.000 km Garantie ohne Kilometerlimit
  • 8 Jahre oder 200.000 km Garantie auf die Hochvoltbatterie
  • Bis zu 482 km Reichweite (WLTP)
  • Drehbarer 15,6“ Touchscreen
  • Panorama Glasdach
  • Schnelladung von 30% auf 80% in 26 Minuten
  • 360°-Kamera
  • Einparkhilfe vorne und hinten
  • ADAS-Sicherheitsassistenzsysteme
  • 2-Zonen-Klimaautomatik
  • Beheizbares Lenkrad
  • Sitzheizung
  • Sitzbelüftung
  • Elektr. Sitzeinstellung
  • Tempomat
  • Induktionsladen für Smartphones
  • Bluetooth und USB
  • LED-Scheinwerfer
  • Wärmepumpe
  • u.v.m.

Privatkunden-Barpreisangebot

42.490,- €1
Informationen zum Verbrauch:
kombiniert: 19,9 kWh/100 km
Innenstadt (langsam): 14,7 kWh/100 km; Stadtrand (mittel): 15,5 kWh/100 km; Landstraße (schnell): 18,0 kWh/100 km; Autobahn (sehr schnell): 25,9 kWh/100 km
CO₂-Emission: g/km (gemäß WLTP** kombiniert)
CO₂-Klasse: A
Informationen zu Kosten: Kraftfahrzeugsteuer: 0,00 €³/Jahr
Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung: 931,32 €/Jahr
(
Jahresdurchschnitt 2024:
Strompreis: 31,20 ct/kWh
)
Mögliche CO₂-Kosten über die nächsten 10 Jahre (15.000 km/Jahr)***:
bei einem mittleren durchschnittlichen CO₂-Preis von 127,- €/t: 0,- €
bei einem niedrigen durchschnittlichen CO₂-Preis von 60,- €/t: 0,- €
bei einem hohen durchschnittlichen CO₂-Preis von 200,- €/t: 0,- €
Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis.
1Barpreis inkl. MwSt., und Überführungskosten, zzgl. Zulassungskosten. Angebot gültig solange der Vorrat reicht. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
2Der als Sonderzahlung eingesetzte Betrag kann im Zuge des E-Auto-Förderprogramms des Bundesumweltministeriums in Höhe von bis zu 6.000,- € rückerstattet werden. Die Höhe des Förderbetrags ist abhängig vom zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahre. Die Beantragung der Förderung, die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Auszahlung des Förderbetrags erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden. Weitere Informationen zur Beantragung der E-Auto-Förderung finden Sie unter: https://www.bundesumweltministerium.de/.
3Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2030 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2035.