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Der Audi Q6 e-tron

Der Audi Q6 e-tron

185 kW (251 PS)


0,25% Dienstwagenversteuerung100% elektrisch nur bis zum --
monatliche Rate zzgl. MwSt.
399,- € 1
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Ausstattung

  • Lackierung: Magnetgrau 
  • MMI experience plus
  • Einparkhilfe
  • LED-Scheinwerfer
  • Klimatisierungspaket plus
  • elektrische Ladeklappe 
  • Sitzheizung vorn
  • Telefonablage mit induktiver Ladefunktion
  • u.v.m.

Gewerbekunden-Leasingangebot

990,- €
36 Monate
10.000 km
399,- € 1
Informationen zum Verbrauch:
kombiniert: 16,2 kWh/100 km
Innenstadt (langsam): 11,0 kWh/100 km; Stadtrand (mittel): 12,1 kWh/100 km; Landstraße (schnell): 14,6 kWh/100 km; Autobahn (sehr schnell): 21,9 kWh/100 km
CO₂-Emission:
0,00 g/km (gemäß WLTP** kombiniert)
CO₂-Klasse: A
Informationen zu Kosten: Kraftfahrzeugsteuer: 0,00 €²/Jahr
Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung: 758,16 €/Jahr
(
Jahresdurchschnitt 2025:
Strompreis: 31,20 ct/kWh
)
Mögliche CO₂-Kosten über die nächsten 10 Jahre (15.000 km/Jahr)***:
bei einem mittleren durchschnittlichen CO₂-Preis von 127,- €/t: 0,- €
bei einem niedrigen durchschnittlichen CO₂-Preis von 60,- €/t: 0,- €
bei einem hohen durchschnittlichen CO₂-Preis von 200,- €/t: 0,- €
Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. 1Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Bonität vorausgesetzt. Angebot nur gültig solange der Vorrat reicht. Angebot zzgl. MwSt. und Zulassungskosten. Inkl. Werksabholung. Gültig nur für Gewerbetreibende inkl. Handelsvertreter und Handelsmakler nach § 84 HGB bzw. § 93 HGB, ausgewählte Berufsträger, selbstständige Freiberufler, selbstständige Land- und Forstwirte, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Verbände und Stiftungen (ohne deren Mitglieder und Organe) und ohne gültigen Großkundenvertrag bzw. die in keinem Großkundenvertrag bestellberechtigt sind. Die Tätigkeit muss zum Zeitpunkt des Vertragsdatums aktiv ausgeübt werden. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.²Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab dem ersten Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.