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1. Aktionszeitraum
Die Aktion „Kfz-Mechatroniker (m/w/d) Neuwagenverkaufsberater (m/w/d) werben und 1.000 €¹ Tankgutschein sichern“ gilt für Empfehlungen, die bis einschließlich 15.06.2026 eingehen.
Nach Ablauf des Aktionszeitraums übermittelte Empfehlungen lösen keine Verpflichtung zur Auszahlung einer Kompensation, insbesondere der in Ziffer 4 genannten Prämie, aus.

2. Teilnahmeberechtigung und Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich externe Dritte, die einen geeigneten Bewerber (m/w/d) für die im Rahmen der Kampagne ausgeschriebene Stelle als Kfz-Mechatroniker/Neuwagenverkaufsberater (m/w/d) empfehlen.
Ein Anspruch auf die Prämie (entsteht ausschließlich dann, wenn die von dem Empfehlenden vorgeschlagene Person als Kfz-Mechatroniker oder als Neuwagenverkaufsberater bei einer Gesellschaft der Tiemeyer Gruppe eingestellt wird. 
Eine „Einstellung“ im Sinne dieser Bedingungen setzt voraus, dass:
a) zwischen einer Gesellschaft der Tiemeyer Gruppe und dem empfohlenen Bewerber ein wirksamer, schriftlicher Arbeitsvertrag über eine der vorgenannten Positionen unterzeichnet wurde und
b) der Bewerber das Arbeitsverhältnis tatsächlich angetreten hat.
Für Bewerbungen auf andere als vorgenannten Positionen oder für Ausbildungsverhältnisse wird keine Prämie gewährt. Ebenso besteht kein Anspruch, wenn der Bewerber zum Zeitpunkt der Empfehlung bereits in einem Bewerbungsprozess bei der Tiemeyer Gruppe oder einer Gesellschaft der Tiemeyer Gruppe steht oder innerhalb der letzten 24 Monate dort beschäftigt war.
Die Empfehlung muss zudem zeitgleich mit oder im Vorfeld zum Eingang der Bewerbung über die Kampagnenstellenausschreibung erfolgen. Maßgeblich ist der erstmalige Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen bei der Tiemeyer Gruppe.
Die Empfehlungsprämie wird ausschließlich an den externen Empfehlenden ausgegeben. Eine Auszahlung oder Übertragung an
  • den empfohlenen Bewerber,
  • neu eingestellte Mitarbeiter,
  • bestehende Mitarbeiter der Tiemeyer Gruppe
ist ausgeschlossen.

3. Ausschlüsse
Empfehlende, die nach vorstehender Ziffer 2 grundsätzlich prämienberechtigt sind, können nach dieser Ziffer 3 dennoch von der Prämie ausgeschlossen sein. Nicht prämienberechtigt sind:
  • Empfehlungen von Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung oder innerhalb der letzten 24 Monate vor Eingang der Bewerbung in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis mit einem Unternehmen der Tiemeyer Gruppe standen
  • Bewerbungen, die zuvor bereits eingegangen sind, insbesondere über Personalberater, Personalvermittler, Personaldienstleister oder sonstige gewerbliche Vermittlungsagenturen
  • Empfehlungen durch Mitarbeiter der Tiemeyer Gruppe
  • Mehrfacheinreichungen desselben Bewerbers durch unterschiedliche Empfehlende; in diesem Fall ist ausschließlich die zuerst vollständig eingegangene Empfehlung maßgeblich
Ein Anspruch auf Teilnahme an der Aktion oder Auszahlung der Prämie besteht nicht, sofern die vorgenannten Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind.

4. Auszahlung der Prämie
Die Empfehlungsprämie beträgt insgesamt 1.000 € in Form von Tankgutscheinen und wird ausschließlich an den externen Empfehlenden ausgegeben.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen:
  • ein Tankgutschein im Wert von 500 € nach erfolgreicher Einstellung, Antritt der Stelle durch den Bewerber und nach Ablauf des ersten Beschäftigungsmonats des empfohlenen Bewerbers
  • ein weiterer Tankgutschein im Wert von 500 € nach Ablauf des sechsten Beschäftigungsmonats, sofern das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Beginns des siebten Beschäftigungsmonats ungekündigt fortbesteht
Als erfolgreiche Einstellung gilt die tatsächliche Aufnahme des Arbeitsverhältnisses durch den empfohlenen Bewerber.
Eine Barauszahlung, anderweitige Auszahlung oder Verrechnung mit sonstigen Ansprüchen ist ausgeschlossen.

5. Sonstige Regelungen
Die Tiemeyer Gruppe behält sich vor, die Aktion aus sachlichem Grund mit Wirkung für zukünftige Fälle anzupassen oder vorzeitig zu beenden, sofern hierdurch keine bereits entstandenen Ansprüche beeinträchtigt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

6. Steuerliche Hinweise
Der Erhalt des Tankgutscheins im Wert von 1.000 €¹ kann für den Empfehlenden eine steuerpflichtige Einnahme darstellen (insbesondere als Einkünfte aus sonstigen Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG).
Da der Wert der Prämie die gesetzliche Freigrenze von derzeit 256 € pro Kalenderjahr überschreitet, unterliegt der Wert des Gutscheins nach aktueller Rechtslage der individuellen Einkommensteuerpflicht in voller Höhe (ab dem ersten Euro).
Der Empfehlende ist verpflichtet, den Erhalt des Gutscheins sowie dessen Wert eigenständig in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben. Eine Versteuerung durch die Tiemeyer Gruppe erfolgt nicht.
Der Empfehlende wird bei Fragen zur individuellen Steuerpflicht einen Steuerberater konsultieren. Eine Haftung der Tiemeyer Gruppe für die steuerliche Behandlung der Prämie beim Empfänger wird ausgeschlossen.