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Das Weiterfahren mit einem Steinschlag ist nur dann erlaubt, wenn der Schaden nicht im Sichtfeld liegt und die Scheibe nicht gerissen ist. Dennoch besteht jederzeit die Gefahr, dass sich der Schaden ausweitet. Deshalb wird empfohlen, einen Steinschlag sofort prüfen und reparieren zu lassen, um rechtliche und sicherheitsrelevante Folgen zu vermeiden.
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