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Der Audi A3 Sportback e-hybrid

Der Audi A3 Sportback e-hybrid

40 TFSI e 150 kW (204 PS) S tronic


nur bis zum --
monatliche Rate inkl. MwSt.
349,- € 1
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Ausstattung

  • Lackierung: Arkonaweiß
  • S-tronic
  • Audi virtual cockpit
  • Audi phone box light
  • Komfortschlüssel
  • Ausweichassistent und Abbiegeassistent
  • DAB+
  • Multifunktions-Lederlenkrad
  • u.v.m

Privatkunden-Leasingangebot

5.490,- €
Jetzt als E-AUTO-FÖRDERUNG sichern!2
48 Monate
10.000 km
349,- € 1
Informationen zum Verbrauch:
kombiniert: 15,0 kWh/100km, 4,9 l/100 km
Stromverbrauch rein elektrischer Betrieb (kombiniert): 15,0 kWh/100km
Innenstadt (langsam): 11,5 kWh/100km, 5,3 l/100 km; Stadtrand (mittel): 11,9 kWh/100km, 4,5 l/100 km; Landstraße (schnell): 13,7 kWh/100km, 4,2 l/100 km; Autobahn (sehr schnell): 19,6 kWh/100km, 5,5 l/100 km
Elektrische Reichweite (kombiniert, EAER): 141 km
Energieverbrauch (gewichtet, kombiniert): 12,2 kWh/100km plus 1,1 l/100km
CO₂-Emission:
CO₂-Emissionen (gewichtet, kombiniert**): 25 g/km
CO₂-Klasse (gewichtet, kombiniert): B
CO₂-Klasse bei entladener Batterie: C
Informationen zu Kosten: Kraftfahrzeugsteuer: 30,00 €/Jahr
Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung: 867,30 €/Jahr
(
Jahresdurchschnitt 2024:
Kraftstoffpreis 1,796 €/l
Strompreis: 31,20 ct/kWh
)
Mögliche CO₂-Kosten über die nächsten 10 Jahre (15.000 km/Jahr)***:
bei einem mittleren durchschnittlichen CO₂-Preis von 127,- €/t: 476,25 €
bei einem niedrigen durchschnittlichen CO₂-Preis von 60,- €/t: 225,- €
bei einem hohen durchschnittlichen CO₂-Preis von 200,- €/t: 750,- €
Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. 1Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasing-Vertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Angebot nur gültig solange der Vorrat reicht. Alle Preise inkl. MwSt. und Überführungskosten, zzgl. Zulassungskosten. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. ²Der als Sonderzahlung eingesetzte Betrag kann im Zuge des E-Auto-Förderprogramms des Bundesumweltministeriums in Höhe von bis zu 4.500,- € rückerstattet werden. Die Höhe des Förderbetrags ist abhängig vom zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahre. Die Beantragung der Förderung, die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Auszahlung des Förderbetrags erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden. Weitere Informationen zur Beantragung der E-Auto-Förderung finden Sie unter: https://www.bundesumweltministerium.de/.