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Elektromobilität wird für viele Gewerbetreibende immer interessanter – besonders dann, wenn neben dem Fahrzeugeinsatz auch steuerliche Vorteile, Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten sowie ein planbarer Arbeitsalltag zusammenkommen. Gerade für Handwerk, Service, Montage sowie Kurier- und Lieferdienste im Ruhrgebiet können elektrische Nutzfahrzeuge eine wirtschaftlich attraktive Lösung sein.

Mit dem ID. Buzz Cargo als Hauptmodell und weiteren elektrischen Transporter-Lösungen von Volkswagen Nutzfahrzeuge bietet Tiemeyer passende Fahrzeuge für den gewerblichen Einsatz. Auf dieser Seite erhalten Sie einen kompakten Überblick zu aktuellen Rahmenbedingungen, Vorteilen und Einsatzmöglichkeiten.

Wichtig zu wissen: Seit 2026 gibt es in Deutschland wieder eine staatliche Kaufförderung für E-Fahrzeuge. Nach den aktuellen Eckpunkten richtet sich diese Förderung an Privatpersonen. Für Gewerbetreibende stehen vor allem steuerliche Vorteile, die begünstigte Behandlung von Elektro-Firmenwagen sowie Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für betriebliche Ladeinfrastruktur und die Fuhrparkumstellung im Fokus.
 

ANGEBOTE ENTDECKEN

Diese steuerlichen Vorteile können für Gewerbetreibende konkret interessant sein

Wer ein elektrisches Nutzfahrzeug betrieblich einsetzt, sollte nicht nur auf Anschaffungskosten und Einsatzprofil schauen, sondern auch auf die steuerlichen Rahmenbedingungen. Gerade für Einzelunternehmer, Handwerksbetriebe und kleinere Unternehmen können sich 2026 mehrere konkrete Vorteile ergeben.

75 % Abschreibung im Jahr der Anschaffung

Für nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschaffte betriebliche Elektrofahrzeuge gilt eine degressive Abschreibung mit einem Abschreibungssatz von 75 % im Jahr der Anschaffung.

Der Abschreibungszeitraum beträgt insgesamt 6 Jahre. Das kann die Steuerlast im Investitionsjahr deutlich senken und die Liquidität im Betrieb spürbar entlasten.

Begünstigte Dienstwagenbesteuerung bei Elektrofahrzeugen

Wird ein Elektrofahrzeug auch privat genutzt, bleibt die steuerliche Behandlung attraktiv. Besonders relevant ist dabei die angehobene Bruttolistenpreisgrenze von 100.000 Euro für die begünstigte Besteuerung von Elektrofahrzeugen.

Das macht elektrisch betriebene Firmen- und Dienstwagen für viele Selbstständige und Unternehmer noch interessanter.

Steuerliche Vorteile beim Laden im betrieblichen Umfeld

Auch beim Laden können sich steuerliche Vorteile ergeben. Unentgeltlich oder verbilligt bezogener Ladestrom beim Arbeitgeber ist unter den geltenden Voraussetzungen steuerfrei. Darüber hinaus kann auch die Erstattung bestimmter selbst getragener Stromkosten unter den jeweils geltenden steuerlichen Vorgaben begünstigt sein.

Das ist insbesondere dann relevant, wenn betriebliche Elektrofahrzeuge auch privat genutzt oder außerhalb des Unternehmensstandorts geladen werden.

Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge

Reine Elektrofahrzeuge sind nach aktueller Rechtslage für 10 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit. Diese Steuerbefreiung gilt längstens bis zum 31.12.2035. Gerade bei längerer betrieblicher Nutzung ist das ein zusätzlicher Vorteil bei den laufenden Fahrzeugkosten.

Welche Vorteile im Einzelfall tatsächlich nutzbar sind, hängt immer von Fahrzeugart, Nutzung, Betriebsvermögen und steuerlicher Ausgangssituation ab. Gerade deshalb lohnt sich vor der Entscheidung eine genaue Einordnung der individuellen Rahmenbedingungen.

Elektro-Transporter im Ruhrgebiet: besonders interessant für planbare Einsätze

Gerade im Ruhrgebiet sind viele gewerbliche Einsätze durch planbare Wege, urbane Strukturen und feste Einsatzorte geprägt. Für Handwerk, Service, Montage, Kurier- und Lieferdienste kann Elektromobilität deshalb besonders dann interessant sein, wenn Fahrzeuge regelmäßig auf ähnlichen Strecken eingesetzt werden und das Laden am Betriebshof, an der Werkstatt oder am Unternehmensstandort möglich ist.

Zwischen Bochum, Essen, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Herne und Umgebung sind viele Betriebe auf wirtschaftliche, alltagstaugliche und zukunftsfähige Mobilitätslösungen angewiesen. Genau hier können elektrische Nutzfahrzeuge von Volkswagen Nutzfahrzeuge eine spannende Option sein – insbesondere dann, wenn Fahrzeugwahl, Einsatzprofil und betriebliche Rahmenbedingungen sauber zusammenpassen.

Finden Sie hier Ihr passendes Angebot:

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Der ID. Buzz Pro

Der ID. Buzz Pro

ab 299,- €
Der ID. Buzz Pro kurzer Radstand 210 kW (286 PS) 79 kWh 1-Gang-Automatik; Energieverbrauch (kombiniert): 19,1 kWh/100 km; CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 459 km Zum Gewerbeangebot
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Der ID. Buzz Pro

Der ID. Buzz Pro

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Der ID. Buzz Pro kurzer Radstand 210 kW (286 PS) 79 kWh 1-Gang-Automatik; Energieverbrauch (kombiniert): 19,1 kWh/100 km; CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 459 km Zum Privatangebot
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Der e-Transporter

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Der ID. Buzz GTX 4MOTION kurzer Radstand 250 kW (340 PS) 79 kWh 1-Gang-Automatik; Energieverbrauch (kombiniert): 20,6 kWh/100 km; CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 421 km Zum Gewerbeangebot
5 Jahre Herstellergarantie²ID. Buzz Sonderleasing nur bis zum --
Der ID. Buzz Cargo Pro

Der ID. Buzz Cargo Pro

ab 199,- €
Der ID. Buzz Cargo Pro 210 kW (286 PS) 79 kWh 1-Gang-Automatik Zum Gewerbeangebot
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Der e-Transporter

Der e-Transporter

ab 459,- €
54.711,33 €
Der e-Transporter Kasten BEV 100 kW (136 PS) 70 kWh 1-Gang-Automatik; Elektrische Reichweite: 372 km Zum Privatangebot

Häufige Fragen zu Elektro-Transportern für Gewerbetreibende

Gibt es 2026 eine Förderung für Elektro-Transporter?
Seit 2026 gibt es in Deutschland wieder eine staatliche Kaufförderung für E-Fahrzeuge. Nach den aktuellen Eckpunkten richtet sich diese Förderung jedoch an Privatpersonen. Für Gewerbetreibende sind vor allem steuerliche Vorteile, begünstigte Firmenwagenregelungen sowie Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Ladeinfrastruktur und Fuhrparkumstellung relevant.
Welche steuerlichen Vorteile haben Gewerbetreibende bei Elektrofahrzeugen?
Für viele Unternehmen und Selbstständige sind insbesondere die 75 % Abschreibung im Jahr der Anschaffung, Vorteile bei der Dienstwagenbesteuerung, die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge sowie mögliche steuerliche Vorteile beim Laden im betrieblichen Umfeld relevant.
Was bedeutet die 75-%-Abschreibung bei Elektrofahrzeugen?
Für nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschaffte betriebliche Elektrofahrzeuge gilt eine degressive Abschreibung mit 75 % im Jahr der Anschaffung. Der Abschreibungszeitraum beträgt insgesamt 6 Jahre. Das kann die Steuerlast im Investitionsjahr deutlich senken.
Gilt die begünstigte Dienstwagenbesteuerung auch für Elektrofahrzeuge?
Ja. Wird ein Elektrofahrzeug auch privat genutzt, kann die begünstigte Besteuerung ein wichtiger Vorteil sein. Zusätzlich wurde die relevante Bruttolistenpreisgrenze für Elektrofahrzeuge auf 100.000 Euro angehoben.
Sind Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit?
Reine Elektrofahrzeuge sind nach aktueller Rechtslage für 10 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit. Diese Regelung gilt längstens bis zum 31.12.2035.
Für welche Betriebe sind Elektro-Transporter besonders interessant?
Besonders interessant sind elektrische Nutzfahrzeuge für Handwerksbetriebe, Service- und Montageteams, Kurier- und Lieferdienste sowie Unternehmen mit wiederkehrenden Routen, urbanen Einsatzgebieten und festen Stellplätzen.
Ist der ID. Buzz Cargo für den gewerblichen Einsatz geeignet?
Der ID. Buzz Cargo ist besonders für Gewerbetreibende interessant, die ein modernes, vollelektrisches Nutzfahrzeug für Handwerk, Service oder urbane Logistik suchen. Ob das Modell im Einzelfall passt, hängt vom Einsatzprofil, Ladebedarf und den Transportanforderungen ab.
Für welche Betriebe sind Elektro-Transporter besonders interessant?
Besonders interessant sind elektrische Nutzfahrzeuge für Handwerksbetriebe, Service- und Montageteams, Kurier- und Lieferdienste sowie Unternehmen mit wiederkehrenden Routen, urbanen Einsatzgebieten und festen Stellplätzen.
Hinweis: Diese Seite bietet einen allgemeinen Überblick zu möglichen steuerlichen Vorteilen, Fördermöglichkeiten und Rahmenbedingungen rund um elektrische Nutzfahrzeuge im gewerblichen Einsatz. Sie ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Förderberatung. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und steuerliche Regelungen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bestimmungen sowie die Prüfung im Einzelfall. Stand der Informationen: April 2026.