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In den meisten Fällen nein. Ein Riss oder Steinschlag im direkten Sichtfeld des Fahrers gilt beim TÜV als erheblicher Mangel. Auch größere Schäden oder Risse am Rand der Scheibe können zum Nichtbestehen der Hauptuntersuchung führen. Um Probleme beim TÜV zu vermeiden, sollte ein Glasschaden vorab fachgerecht geprüft und behoben werden.
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