Volkswagen Audi Škoda Cupra Seat Volkswagen Nutzfahrzeuge MG Tiemeyer Gebrauchtwagen
Logo: NRW-Rent
Der ID.3 Pure

Der ID.3 Pure

125 kW (170 PS) 52 kWh 1-Gang-Automatik


Inkl. Überführungs- und Zulassungskosten nur bis zum --
monatliche Rate inkl. MwSt.
189,- € 1
Herunterladen

Ausstattung

  • Lackierung: Costa Azul Metallic Schwarz
  • Radio „Ready 2 Discover Max“
  • Digitaler Radioempfang DAB+
  • Einparkhilfe - Warnsignale bei Hindernissen im Front- und Heckbereich
  • Multifunktionslenkrad mit Touch-Bedienung
  • LED-Scheinwerfer
  • Ablenkungs- und Müdigkeitserkennung
  • Spurwechselassistent 
  • Klimaanlage „Climatronic“
  • u.v.m.

Privatkunden-Leasingangebot

6.000,- €
Jetzt als E-AUTO-FÖRDERUNG sichern!3
36 Monate
10.000 km
189,- € 1
Informationen zum Verbrauch:
kombiniert: 15,2 kWh/100 km
Innenstadt (langsam): 11,3 kWh/100 km; Stadtrand (mittel): 11,9 kWh/100 km; Landstraße (schnell): 13,8 kWh/100 km; Autobahn (sehr schnell): 19,9 kWh/100 km
CO₂-Emission:
0 g/km (gemäß WLTP** kombiniert)
CO₂-Klasse: A
Informationen zu Kosten: Kraftfahrzeugsteuer: 0,- €²/Jahr
Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung: 711,36 €/Jahr
(
Jahresdurchschnitt 2024:
Strompreis: 31,20 ct/kWh
)
Mögliche CO₂-Kosten über die nächsten 10 Jahre (15.000 km/Jahr)***:
bei einem mittleren durchschnittlichen CO₂-Preis von 127,- €/t: 0,- €
bei einem niedrigen durchschnittlichen CO₂-Preis von 60,- €/t: 0,- €
bei einem hohen durchschnittlichen CO₂-Preis von 200,- €/t: 0,- €
Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. ¹Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasing-Vertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Angebot gültig solange der Vorrat reicht. Alle Preise inkl. MwSt., Überführungskosten und Zulassungskosten. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. 2Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2030 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2035. 3Der als Sonderzahlung eingesetzte Betrag kann im Zuge des E-Auto-Förderprogramms des Bundesumweltministeriums rückerstattet werden. Die Höhe des Förderbetrags ist abhängig vom zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahre. Die Beantragung der Förderung, die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Auszahlung des Förderbetrags erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden. Weitere Informationen zur Beantragung der E-Auto-Förderung finden Sie unter: https://www.bundesumweltministerium.de/.